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Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Änderungen zum 07. April:
Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Es muss keine Maske mehr getragen werden beim
- Besuch von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
- Besuch von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.
Empfehlungen, die weiter und besonders während der Atemwegsinfektionssaison gelten:
- eigenverantwortliche Schutz bei Infektionskrankheiten: wer krank ist, bleibt zuhause!
- bei starken Symptomen den Hausarzt kontaktieren
- den Impfschutz aktuell halten
- eigenverantwortlicher Schutz vulnerabler Gruppen entsprechend der AHA+L-Regeln
Weitere Informationen können der Webseite des Sozialministeriums entnommen werden.
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